AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Form

1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Smart Host GmbH, Am Kupfergraben 6a, 10117 Berlin (nachfolgend „Smart Host“) und ihren Kunden (Kunde und Smart Host nachfolgend je einzeln auch eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2
Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware von Smart Host an den Kunden.
1.3
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und in soweit Vertragsbestandteil, als Smart Host ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail), zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn Smart Host in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Vertragsleistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.4
Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von Smart Host in Schrift- oder Textform maßgebend.
1.5
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

.
Wir senden dem Kunden ein Auftragsformular zu, das die wesentlichen Vertragsbedingungen enthält (nachfolgend „Auftragsformular“) allerdings noch kein verbindliches Angebot von Smart Host darstellt. Der Kunde kann das Auftragsformular dann unterschrieben zurücksenden. Der Vertrag kommt zustande durch unsere Bestätigung des Vertragsschlusses, insbesondere durch eine gegengezeichnete Rücksendung des Auftragsformulars durch Smart Host.

3. Vertragsgegenstand, Leistungen

3.1
Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung im Auftragsformular von Smart Host.
3.2
Smart Host bietet eine Softwarelösung zur optimierten Nutzung der bei Kundenvorhandenen Kunden- und sonstiger Daten (nachfolgend „Dienst") an. Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung des Dienstes zur Nutzung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Funktionalitäten. Smart Host macht den Dienst für den Kunden als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung verfügbar. Der Kunde nutzt den Dienst über seinen Kundenaccount.
3.3
Smart Host richtet dem Kunden den Dienst im Zuge eines Onboarding-Prozesses initial ein. Sofern nicht anders vereinbart, geschieht dies durch Fernwartung.
3.4
Der Dienst umfasst während der Laufzeit des Vertrags auch alle Updates und sonstigen Versionsänderungen innerhalb des vertragsgegenständlichen Produkts nach Maßgabe der Regelung unter 4.4.
3.5
Smart Host bietet dem Kunden zudem Unterstützung bei technischen Problemen und der optimalen Nutzung des Dienstes (Support). Geleistet wird der Support an Werktagen, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, via E-Mail, Telefon und Chat (nachfolgend „Servicezeiten“). „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Smart Host (Berlin).

4. Verfügbarkeit und Wartung

4.1
Der Dienst steht dem Kunden im Kalenderjahrdurchschnittlich zu 99% zur Verfügung (nachfolgend „Verfügbarkeitszeit“), soweit der Dienst im vertraglich vereinbarten Sinne genutzt wird. Nicht zur Verfügbarkeitszeit gehören Ausfälle, die verursacht wurden durch
4.1.1
angekündigte Wartungsarbeiten nach 4.3;
4.1.2
nicht vorhersehbare, dringende Wartungsarbeiten, z.B. zur Beseitigung von Sicherheitslücken;
4.1.3
höhere Gewalt oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Smart Host, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch Smart Host verhindert werden konnten, insbesondere Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, besondere Wetterbedingungen, Stromausfälle, Verkehrsunterbrechungen, Feuerschäden, Epidemien und Pandemien (insbesondere COVID-19), Rechtsänderungen und behördliche Verfügungen sowie Betriebsstörungen oder Versorgungsschwierigkeiten, soweit sie nicht durch Smart Host verschuldet sind;
4.1.4
Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von Smart Host sind;
4.1.5
den Kunden oder die von ihm verwendeten Soft- oder Hardware oder die Internetanbindung. Dies gilt auch für Software, deren Nutzung Smart Host vermittelt hat und/oder deren Anbindung Smart Host durch Schnittstellen ermöglicht.  
4.2
Die Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet:
(Maximale Verfügbarkeit – Ausfallzeit) / (Maximale Verfügbarkeit × 100)
4.3
Smart Host ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten vorzunehmen, wird aber versuchen, die Unterbrechungen möglichst gering zu halten. Smart Host soll den Kunden spätestens drei Tage vor Beginn der Arbeiten informieren. In dringenden Fällen, beispielsweise um Sicherheitslücken zu beseitigen, kann Smart Host die Ankündigungsfrist verkürzen oder, sofern nicht anders möglich, ohne vorherige Ankündigung mit den Wartungsarbeiten beginnen. Ist eine vorherige Ankündigung nicht möglich, ist der Kunde nach Beginn der Arbeiten unverzüglich zu informieren.
4.4
Smart Host ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Wartungsarbeiten Updates des Dienstes vorzunehmen. Smart Host ist berechtigt, das Leistungsspektrum des Dienstes dem technischen Fortschritt anzupassen und zu verändern, soweit die vereinbarten Funktionalitäten nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Auf eine mögliche Abwärtskompatibilität mit Software von Dritten, die nicht dem jeweiligen aktuellen Stand entspricht, und/oder auf eine mögliche Interoperabilität mit Software Dritter muss Smart Host nicht achten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese Interoperabilität als Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
4.5
Der Kunde meldet Störungen, die nicht durch Wartungsarbeiten verursacht wurden, unverzüglich über die unter 3.5 genannten Kommunikationskanäle und stellt sicher, dass er die folgenden Informationen übermittelt:
4.5.1
Beschreibung, Datum und Uhrzeit des Vorfalls,
4.5.2
betroffene Funktionalität,
4.5.3
vorläufige Einstufung der Priorität nach 4.6,
4.5.4
Maßnahmen, die der Kunde bereits zur Behebung des Vorfalls ergriffen hat.

Auf Anfrage stellt der Kunde jede weitere Unterstützung und Information zur Verfügung, die zur Behebung der Störung erforderlich sind.
4.6
Soweit der Kunde eine Störung nach 4.5 gemeldet hat, gelten die folgenden Reaktionszeiten:
EBENE
PRIORITÄT
BESCHREIBUNG
REAKTIONSZEIT
1
Kritisch
Die Nutzung des Dienstes oder wesentlicher Teile davon ist nicht oder nur stark eingeschränkt möglich, insbesondere durch Fehlfunktionen, falsche Arbeitsergebnisse oder erheblich verzögerte Antwortzeiten.
24 Stunden
2
Hoch
Die Nutzung des Dienstes ist erheblich eingeschränkt.
48 Stunden
3
Mittel
Die Nutzung des Dienstes wird nicht direkt und/oder wesentlich beeinträchtigt, aber grundlegende Funktionen werden erheblich beeinträchtigt.
72 Stunden
4
Gering
Die Funktionalitäten des Dienstes sind nicht  eingeschränkt, aber es gibt kleinere Fehler (Bugs).
5 Werktage
4.7
Ist Smart Host mit der vorläufigen Einstufung der Priorität durch den Kunden nicht einverstanden, legt Smart Host nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) eine andere Prioritätsstufe fest.
4.8
Wenn ein angemessener Workaround verfügbar ist oder von Smart Host bereitgestellt wird, gilt die Störung als solche der Prioritätsstufe 4.
4.9
Innerhalb der geltenden Reaktionszeiten wird Smart Host mit der Beseitigung der Störung beginnen. Zeiten außerhalb der Servicezeiten gelten nicht als Reaktionszeiten.
4.10
Smart Host ist nicht verpflichtet, die Störung innerhalb der Reaktionszeiten zu beseitigen, muss sich aber in angemessener Zeit um eine Beseitigung bemühen und wird den Kunden innerhalb angemessener Frist entsprechend informieren.
4.11
Keine Wartungspflichten bestehen im Hinblick auf Drittsoftware.

5. Unterauftragnehmer

.
Smart Host ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung der Leistungen Dritter zu bedienen.

6. Nutzungsrechte der Kunden

6.1
Smart Host gewährt dem Kunden ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, den Dienst für eigene Zwecke, also durch eigene Mitarbeiter, zur Verwaltung von eigenen Daten zu nutzen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich darauf, den Dienst cloudbasiert auf der von Smart Host dafür vorgesehenen Hardware zu nutzen.
6.2
Der Kunde hat den vereinbarten Lizenzumfang einzuhalten. Überschreitet er diesen Umfang, ist Smart Host berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen.
6.3
Der Kunde erkennt an, dass die ausschließlichen Rechte an dem Dienst und allen enthaltenen Technologien und zur Verfügung gestellten Dokumentationen Smart Host zustehen. Keine Regelung dieses Vertrags ist so zu verstehen, dass dem Kunden in irgendeiner Art Rechte an dem Dienst oder Teilen davon übertragen werden. Alle Rechte an dem Dienst, die dem Kunden in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben Smart Host vorbehalten.
6.4
Der Kunde darf den Dienst nicht zu anderen Zwecken nutzen als zu den im Vertrag genannten, und hat den Dienst vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist es dem Kunden insbesondere nicht gestattet, (i) den Dienst oder Teile davon für andere Zwecke zu verwenden als für die Verarbeitung von eigenen Daten, (ii) den Dienst oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Smart Host an Dritte zu vertreiben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen, unterzulizenzieren oder Rechte daran abzutreten, (iii) den Dienst oder Teile davon offenzulegen oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderen Personen als Arbeitnehmern die Nutzung in irgendeiner Weise zu gestatten, (iv) den Dienst zu modifizieren, zu ergänzen, zu verändern oder anzupassen, (v) den Dienst oder Teile davon zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu übersetzen, zu disassemblieren oder Datenformate, die Teil des Dienstes sind, zu zerlegen und/oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder von Teilen davon zu erlangen (soweit dies nicht nach 6.5 zulässig ist); (vi) Kopien des Dienstes oder von Teilen davon anzufertigen, (vii) den Dienst für die Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung zu verwenden, (viii) ein mit dem Dienst bereitgestelltes Lizenzmanagementsystem oder einen Sicherheitsmechanismus zu deaktivieren, zu modifizieren oder zu umgehen, (ix) auf den Dienst zuzugreifen oder sie zu nutzen, um Datenverarbeitungs- oder Stapelverarbeitungsdienste für andere zu erbringen oder (x) Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke, Marken oder andere Kennzeichen von Smart Host oder dritter Inhaber von Rechten zu entfernen, zu verändern oder zu verbergen.
6.5
Die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäß § 69d Abs. 2 und 3 und § 69e Urhebergesetz bleiben unberührt, jedoch mit der Maßgabe, dass (i) eine Dekompilierung gemäß § 69e Urhebergesetz nur nach vorheriger schriftlicher Aufforderung an Smart Host erfolgen darf, in der der Kunde die erforderlichen Informationen anfordert und Smart Host die erforderlichen Informationen nicht innerhalb von zwei Wochen vorlegt, und (ii) die Parteien eine angemessene Geheimhaltungsvereinbarung abschließen, die den Schutz des Dienstes und des Quellcodes vor dem Zugriff Dritter sicherstellt.

7. Nutzungsrechte von Smart Host, Verantwortlichkeit des Kunden, Referenzen

7.1
Smart Host ermöglicht dem Kunden, im Rahmen der Nutzung des Dienstes eigene Daten (nachfolgend „Kundeninhalte“) zu verarbeiten. Der Kunde räumt Smart Host an den Kundeninhalten ein weltweites, nicht exklusives, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Kundeninhalte im Rahmen des Dienstes zu nutzen, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Kundeninhalte zu vervielfältigen und im Rahmen des Dienstes für die vom Kunden vorgesehenen Nutzer öffentlich zugänglich zu machen. Smart Host ist berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen, soweit dies zu Erbringung des Dienstes erforderlich ist, insbesondere an Hostprovider. Für Referenzzwecke räumt der Kunde Smart Host weitergehende Rechte nach Maßgabe der Regelung unter 7.2 ein.
7.2
Der Kunde stimmt zu, in der Werbung von Smart Host als Referenzkunde genannt zu werden, und räumt Smart Host das weltweite, auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, den Kunden namentlich zu nennen und insbesondere dessen Firma, Marke(n) oder Unternehmenskennzeichen zu diesem Zweck zu nutzen. Soweit zu den Kundeninhalten Bildmaterial gehört, ist Smart Host berechtigt, auch dieses im Zusammenhang mit einer Referenznennung in der Werbung zu Nutzen. Der Kunde räumt Smart Hostausschließlich zu diesem Zweck ein weltweites, nicht ausschließliches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die entsprechenden Kundeninhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oderanderweitig öffentlich wiederzugeben. Dies gilt auch für die Nutzung von Screenshots von auf den Kunden angepassten Teilen des Dienstes als Beispiel für dessen Leistungs- und Funktionsumfang.
7.3
Der Kunde ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verantwortlich für diese von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen (unabhängig davon, ob die Nutzung des Dienstes durch sie zulässig ist oder nicht) im Rahmen des Dienstes verarbeiteten Kundeninhalte:
7.3.1
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Kundeninhalte keine gesetzlichen Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen, insbesondere das geistige Eigentum Dritter, deren Persönlichkeitsrechte, wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der Kunde stellt sicher, zur Einräumung der Nutzungsrechte nach 7.1 und 7.2 berechtigt und in der Lage zu sein.
7.3.3
Sollte der Kunde die Verpflichtungen aus 7.3.1 verletzen, ist Smart Host berechtigt, von dem Kunden zu verlangen, dass dieser rechtsverletzende Inhalte nicht mehr mit dem Dienst verarbeitet und löscht. Soweit erforderlich, ist Smart Host berechtigt, die rechtsverletzenden Kundeninhalte ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Ferner wird der Kunde Smart Host von jeglichen aus der Verletzung folgenden Ansprüchen Dritter freistellen, Smart Host angemessene Rechtsverteidigungskosten ersetzen und Smart Host alle für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen, Dokumente und Erklärungen zur Verfügung stellen.

8. Laufzeit, Beendigung des Vertrags

8.1
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer der im Angebot von Smart Host genannten Zeit (nachfolgend „Mindestvertragslaufzeit“) abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt am ersten Tag des zweiten auf die Unterschrift folgenden Monats. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate (nachfolgend „Verlängerungsperiode“), wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der dann laufenden Verlängerungsperiode gekündigt wurde.
8.2
Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung durch Smart Host rechtfertigt, liegt insbesondere vor, wenn
8.2.1
der Kunde eine ihm obliegende wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und diese Pflichtverletzung trotz Abmahnung von Smart Host – soweit eine solche erforderlich ist – nicht unterlässt oder den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb einer von Smart Host hierfür gesetzten angemessenen Frist wiederherstellt;
8.2.2
sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, so dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Ansprüche von Smart Host gefährdet erscheint;
8.2.2
der Kunde zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Auflösung, Liquidation oder Umwandlung droht.
8.3
Kündigungserklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1
Der Kunde zahlt Smart Host die vertraglich vereinbarte Vergütung, bestehend aus der Vergütung für die Einrichtung des Dienstes (Einmalgebühr) sowie der laufenden Nutzungsgebühr. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde gegenüber Smart Host in Auftrag gibt, werden – soweit nichts anderes vereinbart ist – nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Smart Host Preisliste abgerechnet.
9.2
Die vertraglich vereinbarte Vergütung richtet sich, neben gewählten Leistungspaketen und Extras, nach der Zimmeranzahl, welche der Kunde Smart Host mitgeteilt hat. Sollte während der Einrichtung des Dienstes oder während der Nutzung des selben festgestellt werden, dass die tatsächliche Zimmeranzahl (z. B. im PMS angelegte Zimmer) von der mitgeteilten Zimmeranzahl abweicht, ist Smart Host berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Die Anpassung erfolgt proportional zur Zimmerzahl (z.B. verdoppelt sich die Vergütung bei einer 100%igen Überschreitung der Zimmerzahl).
9.3
Die Vergütung für die Einrichtung des Dienstes ist bei Annahme des Angebots durch den Kunden zu entrichten. Die erstmalige Zahlung der laufenden Nutzungsgebühr ist im darauf folgenden Monat fällig. Alle folgenden Zahlungen der laufenden Nutzungsgebühr sind zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Die Höhe aller Zahlungen der laufenden Nutzungsgebühr bemisst sich anhand der vereinbarten Zahlungsperiode.
9.4
Alle Zahlungen erfolgen mittels der gewählten Zahlungsoption.
9.5
Sollte die Zahlungsoption SEPA-Lastschriftverfahren gewählt werden, ist Smart Host verpflichtet, dem Auftraggeber Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Es wird vereinbart, dass diese Vorabinformationspflicht auf einen Werktag verkürzt wird.
9.6
Smart Host ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte laufende Nutzungsgebühr ein Mal pro Vertragsjahr, jeweils zum ersten Tag eines neuen Vertragsjahres (z.B. wenn der Vertrag am 1. Mai eines Jahres beginnt, zum 1. Mai jedes Folgejahres) im gleichen Verhältnis zu erhöhen wie sich der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) des statistischen Amtes der europäischen Union (nachfolgend „Index“) gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertrags bzw. seit der letzten Erhöhung verändert hat. Smart Host ist gleichermaßen verpflichtet, die vertraglich vereinbarte laufende Nutzungsgebühr ein Mal pro Vertragsjahr, jeweils zum ersten Tag eines neuen Vertragsjahres im gleichen Verhältnis zu senken wie sich der Index gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertrags bzw. seit der letzten Erhöhung verändert hat. Weitere Anpassungen erfolgen zu den gleichen Voraussetzungen. Ausgangsbasis ist jeweils der Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung.

10. Daten und Datenschutz

10.1
Jede Partei ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und Gebote zum Datenschutz und zur Datensicherheit in ihrem Geschäftsbereich verantwortlich und trägt hierfür das Haftungsrisiko. Der Kunde versichert, dass er die geltenden gesetzlichen Pflichten und Gebote zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhält und insbesondere rechtmäßig in den Besitz der an Smart Host übermittelten Daten gelangt ist.
10.2
Teil des Dienstes ist die Übermittlung von in der rechtlichen Verantwortung des Kunden stehenden personenbezogenen Daten an Smart Host sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Smart Host für den Kunden. Der Kunde beauftragt Smart Host insofern mit der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten, und Smart Host fungiert bei der Durchführung dieses Vertrags als Auftragsdatenverarbeiter des Kunden. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien eine separate Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung, der diesen AGB und sonstigen vertraglichen Regelungen bei Widersprüchen vorgeht.
10.3
Neben der Verarbeitung personenbezogener Daten ist dem Dienst auch die Analyse und Verarbeitung nicht-personenbezogener Daten inhärent, wobei die Nicht-Personenbezogenheit auch durch die Anonymisierung von personenbezogenen Daten erreicht wird. Das Schaffen und die Verarbeitung von nicht-personenbezogenen Daten führt Smart Host für Analyse-, Kalibrierungs- und Benchmarkingzwecke durch, um den Dienst für alle Kunden laufend optimieren zu können.

11. Vertrauchlichkeit

11.1
Jede Partei wird über alle ihr von der anderen Partei zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahren und sie nicht an Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Partei (nachfolgend „offenbarende Partei“) der anderen Partei (nachfolgend „empfangende Partei“) im Rahmen der vorvertraglichen und vertraglichen Zusammenarbeit offenbart oder von der die empfangende Partei auf andere Weise Kenntnis erlangt hat und die entweder als vertraulich gekennzeichnet oder im Falle der mündlichen Übermittlung innerhalb von zwei Wochen in Textform als vertraulich bestätigt sind.
11.2
Die Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter und Subunternehmen weiterzugeben, soweit diese Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen, die den in diesem Vertrag geregelten Verpflichtungen im Wesentlichen gleichwertig sind.
11.3
Nicht zu den vertraulichen Informationen nach 11.1 gehören Informationen, von denen die empfangende Partei beweist, dass (i) sie öffentlich bekannt sind, (ii) die offenbarende Partei auf ihren Schutz schriftlich verzichtet hat, (iii) sie die Information auf anderem Wege als durch die Zusammenarbeit mit der offenbarenden Partei erhalten hat, ohne dass sie einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, (iv) sie sie unabhängig von den vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei entwickelt hat, (v) sie die Information durch ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands erlangt hat, das oder der öffentlich verfügbar gemacht wurde. Im Falle einer Offenbarung aufgrund einer behördlichen oder richterlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Verpflichtung ist die offenbarende Partei, soweit und sobald zulässig, vor der Offenbarung in Textform zu informieren.
11.4
Weitergehende datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleibt das Recht von Smart Host zur Referenznennung nach 7.2.
11.5
Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Laufzeit dieses Vertrags und für weitere drei Jahre. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, Daten früher zu löschen oder zurückzugeben oder Daten dauerhaft geheim zu halten, bleiben unberührt.  

12. Gewährleistung

12.1
Die Gewährleistung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen und im Übrigen nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der Ausnahme, dass Smart Host nicht verschuldensunabhängig für Schäden haftet, die bei Überlassung des Dienstes bereits bestanden (§ 536a Abs. 1 BGB) und das Recht des Kunden ausgeschlossen ist, Mängel selbst zu beseitigen (§ 536a Abs. 2 BGB).
12.2
Die Gewährleistung von Smart Host entfällt bei Mängeln, die darauf beruhen, dass
12.2.1
der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen den Dienst nicht vertragsgemäß oder sonst unsachgemäß genutzt haben,
12.2.2
der Kunde Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen hat,
12.2.3
die Systemumgebung oder Hardware des Kunden zur Nutzung des Dienstes nicht geeignet ist.
12.3
Im Falle eines Mangels steht dem Kunden ein zweimaliges Recht auf Beseitigung des Mangels zu, bevor er weitergehende Rechte geltend machen kann. Smart Host ist jeweils eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. Eine angemessene Frist beträgt mindestens vier Wochen.
12.4
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel des Dienstes Smart Host unverzüglich in Textform anzuzeigen, und zwar in einer Weise, die es Smart Host ermöglicht, den Mangel zu reproduzieren. Smart Host ist nicht verantwortlich für einen Schaden, der dem Kunden entsteht, weil er einen Mangel verspätet oder unvollständig gemeldet hat.
12.5
Smart Host ist nicht verantwortlich für Drittsoftware. Für die Interoperabilität zwischen dem Dienst und Drittsoftware ist Smart Host nur insoweit verantwortlich, als die Zurverfügungstellung einer Schnittstelle schriftlich vereinbart ist und ein Mangel die Funktionalitäten dieser Schnittstelle betrifft.

13. Haftung von Smart Host

13.1
Smart Host haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
13.2
Auf Schadensersatz haftet Smart Host – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Smart Host – vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) – nur
13.2.1
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
13.2.2
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Hinblick auf diesen vertragstypischen Schaden ist die Haftung von Smart Host für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 30.000,00 je Schadensfall beschränkt.
13.3
Die sich aus dieser Ziffer 12 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Smart Host nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Smart Host einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleistung übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.4
Der Kunde bleibt für die regelmäßige Sicherung auch der Daten, die er an Smart Host übermittelt, selbst verantwortlich. Es obliegt ihm daher, stets wenigstens eine Kopie des betreffenden Datenbestands sowie, separat, ein aktuelles Back-up auf eigenen Systemen gespeichert und nutzbar zu halten. Das gilt unabhängig von dem Umstand, dass Smart Host im Zuge des Betriebs des Dienstes Datensicherungen durchführt. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet Smart Host hierfür, auch wenn ein haftungsbegründendes Ereignis vorliegt, nur, soweit die Schäden auch durch eine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden nicht vermieden worden wären.

14. Änderungen der AGBs

.
Smart Host ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, soweit die Änderungen nicht die Hauptleistungspflichten von Smart Host oder des Kunden betreffen und dem Kunden zumutbar sind. Smart Host wird den Kunden in Textform auf Änderungen hinweisen. Der Hinweis kann auf der Rechnung erfolgen. Wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen in Textform widerspricht, werden die AGB in der neuen Fassung Vertragsbestandteil. Smart Host wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen ganz oder teilweise, steht Smart Host das Recht zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang des Widerspruchs mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

15. Schlussbestimmungen

15.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Nutzung des Dienstes ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
15.2
Auf diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen Smart Host und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts Anwendung.
15.3
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit allerübrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.